A - "Schwere" Krafträder
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A |
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21 Jahre für Trikes |
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24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
Krafträder
Hubraum: über 50 ccm oder Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung: über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum: über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung: über 15 kW
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundunterricht : 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten: 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 x 45 Min.
Nachtfahrten: 3 x 45 Min.
Praxis bei Vorbesitz der Klasse A1 und A2
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten: 2 x 45 Min.
Nachtfahrten: 1 x 45 Min.unter Vorbehalt, bis Gesetzesänderung rechtskräftig
Neuwertige Motorradbekleidung für das Fahrtraining steht unseren Fahrschülern gegen eine Ausleihgebühr zur Verfügung.
• Helme
• Airbag-Westen
• Jacken / Überjacken
• Hosen / Regenhosen
• Handschuhe
• Nierengurte
Aus hygienischen Gründen sind Schuhe ausgenommen.
Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
Es sind jederzeit Motorrad-Schnellkurse möglich.
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