B96 - Kfz der Klasse B mit Anhänger

eingeschlossene Klassen: keine
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Vorbesitz Klasse B erforderlich

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
18 Jahre

Kfz
zG des Anhängers: über 750 kg
zG der Fahrzeug-kombination: über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Dreirädrige Fahrzeuge mit vergleichbarer Leistung
werden ebenfalls in diese Klasse eingeordnet.

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie und Praxis kombiniert
7 volle Stunden
fachkundige Einweisung in Theorie und Praxis ohne ein praktische Prüfung; Sie erhalten ein Nachweis zum Eintragen bei der Fürhrerscheinstelle.

Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
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