BE - Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

Erforderlicher Vorbesitz: B
nur praktische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
18 Jahre

Kfz
zG des Anhängers: über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Praxis
diverse Übungststunden (z.B. Engstellenfahren, An- und Abkoppeln, Praxiselement der Prüfung: Gespann links / rückwärts / um die Kurve)
Überlandfahrten: 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten: 1 x 45 Min.
Nachtfahrten: 1 x 45 Min.

Nur praktische Prüfung erforderlich.

Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
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Aktion: "Sicher in den Urlaub"

Zur Auffrischung für alle, die bereits Anhänger fahren dürfen

Fahr- und Einweisungstraining für Anfänger und Fortgeschrittene
Eine freundliche Einweisung im Theorieteil mit rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie fahrpraktische Übungen zum Training im Umgang mit Anhängern. Besonders das Rangieren und Händeln von großen Anhängern und Wohnwägen ist der Schwerpunkt.

Die Theorie- und Praxisstunden werden nach Bedarf individuell nach Absprache vereinbart.
Eine schnelle Terminierung ist jederzeit möglich.

Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
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