B196 - "Leichte" Krafträder

Voraussetzung: mindestens 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B.
Gültigkeit dieser Klasse nur in der Bundesrepublik Deutschland

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie
4 x 90 Min klassenspezifischer Motorrad-Theorieunterricht

Praxis
mindestens 5 x 90 Min praktische Fahrstunden

Die Ausbildung ist möglich mit einem 125er-Schalt-Leichtkraftrad und / oder einem 125er-Automatikroller.

Es sind keine Prüfungen nötig. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird von der Fahrschule eine Bescheinigung für die Fahrtüchtigkeit ausgestellt, um den B196 dann bei der Führerscheinstelle eintragen zu lassen.

Neuwertige Motorradbekleidung für das Fahrtraining steht unseren Fahrschülern gegen eine Ausleihgebühr zur Verfügung.
• Helme
• Airbag-Westen
• Jacken / Überjacken
• Hosen / Regenhosen
• Handschuhe
• Nierengurte
Aus hygienischen Gründen sind Schuhe ausgenommen.

Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
Es sind jederzeit Motorrad-Schnellkurse möglich.
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