B197 - Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

eingeschlossene Klassen: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

Die Ausbildung ist grundsätzlich die selbe wie die Klasse B. Zusätzlich müssen gesetzlich verpflichtend mindestens 10 Schaltgetriebestunden im praktischen Teil vorzuweisen sein. Die Testfahrt wird von der Fahrschule abgenommen und gegebenenfalls als bestanden bestätigt. Die Fahrerlaubnis erstreckt sich dann auch auf das Fahren eines Schaltgetriebes.

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Kfz
zG: max. 3.500 kg
Sitzplätze: max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie
Grundunterricht: 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 2 x 90 Min.

Praxis
Überlandfahrten : 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten : 4 x 45 Min.
Nachtfahrten: 3 x 45 Min

Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
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