eingeschlossene Klassen: keine Zusammenfassung der alten Klassen M und S Mindestalter: 16 Jahre Zweirädrige Krafträder Hubraum: max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor Leistung: max. 4 kW bei Elektromotor Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h Dreirädrige Krafträder Hubraum: max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Leistung: max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Hubraum: max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Leistung: max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung: Theorie Grundunterricht: 12 x 90 Min. Klassenspezifisch: 2 x 90 Min. Praxis Übungsstunden nach Bedarf keine gesetzlichen Pflichtstunden erforderlich Neuwertige Motorradbekleidung für das Fahrtraining steht unseren Fahrschülern gegen eine Ausleihgebühr zur Verfügung. • Helme • Airbag-Westen • Jacken / Überjacken • Hosen / Regenhosen • Handschuhe • Nierengurte Aus hygienischen Gründen sind Schuhe ausgenommen. Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle. Es sind jederzeit Motorrad-Schnellkurse möglich. Kontakt