AM - Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

eingeschlossene Klassen: keine
Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre

Zweirädrige Krafträder
Hubraum: max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung: max. 4 kW bei Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h

Dreirädrige Krafträder
Hubraum: max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung: max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Hubraum: max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung: max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie
Grundunterricht: 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch: 2 x 90 Min.

Praxis
Übungsstunden nach Bedarf
keine gesetzlichen Pflichtstunden erforderlich

Neuwertige Motorradbekleidung für das Fahrtraining steht unseren Fahrschülern gegen eine Ausleihgebühr zur Verfügung.
• Helme
• Airbag-Westen
• Jacken / Überjacken
• Hosen / Regenhosen
• Handschuhe
• Nierengurte
Aus hygienischen Gründen sind Schuhe ausgenommen.

Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle.
Es sind jederzeit Motorrad-Schnellkurse möglich.
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