Die Bezeichnung "Aufbauseminar für Kraftfahrer" umfaßt verschiedene Seminartypen, die wie folgt zu unterscheiden sind: ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG) Besonderes Aufbauseminar Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben. Quelle: Verkehrsportal.de