Fahrerlaubnisklasse A mit der Eintragung der Schlüsselzahl 80 Dies ist eine Möglichkeit die Klasse A schon mit 21 Jahren, statt wie eigentlich vorgegeben mit 24 Jahren, zu absolvieren. Ausbildung auf offener Maschine. Danach Fahren mit 48 PS gedrosselter Maschine (A2). Mit 24 Jahren öffnet sich A2 automatisch auf A ohne weitere Prüfung. Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung wie bei Klasse A: Theorie Grundunterricht : 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz) Klassenspezifisch: 4 x 90 Min. Praxis Überlandfahrten: 5 x 45 Min. Autobahnfahrten: 4 x 45 Min. Nachtfahrten: 3 x 45 Min. Praxis bei Vorbesitz der Klasse A1 und A2 Überlandfahrten 3 x 45 Min. Autobahnfahrten: 2 x 45 Min. Nachtfahrten: 1 x 45 Min.unter Vorbehalt, bis Gesetzesänderung rechtskräftig Neuwertige Motorradbekleidung für das Fahrtraining steht unseren Fahrschülern gegen eine Ausleihgebühr zur Verfügung. • Helme • Airbag-Westen • Jacken / Überjacken • Hosen / Regenhosen • Handschuhe • Nierengurte Aus hygienischen Gründen sind Schuhe ausgenommen. Bitte fragen Sie nach der Preisliste in der Geschäftsstelle. Es sind jederzeit Motorrad-Schnellkurse möglich. Kontakt